DASTA Bauunternehmen GmbH
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen DASTA Bauunternehmen GmbH (nachfolgend „Unternehmen") und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") bei der Erbringung von Bauleistungen im Bereich Hochbau, Rohbau und Rohbausanierung.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unverbindliche Angebote des Unternehmens sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestellung oder Annahme eines schriftlichen Angebots durch den Auftraggeber zustande. Änderungen oder Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ist in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Angebot dargelegt. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben. Änderungen am Leistungsumfang können nur schriftlich vereinbart werden und können zu einer Anpassung von Kosten und Zeitplan führen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer (soweit anwendbar). Die Ausführung erfolgt auf Grundlage der VOB/B oder den individuell vereinbarten Bedingungen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß BGB fällig. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Arbeit einzustellen, falls Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen.

5. Termine und Fristen

Vereinbarte Termine werden nach besten Kräften eingehalten. Abweichungen durch höhere Gewalt, unvorhergesehene Umstände oder Verzögerungen durch den Auftraggeber entbinden uns nicht von unserer Leistungspflicht, können aber zu Zeitverschiebungen führen. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.

6. Ausführung der Leistung

Die Bauleistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik und nach VOB/C durchgeführt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Bereitstellung der notwendigen Zugangsrechte und der Schutzmaßnahmen auf seiner Baustelle. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Zustand der Baustelle und aller eingebauten Materialien zu dokumentieren.

7. Mängelrüge und Abhilfe

Mängel müssen dem Unternehmen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Das Unternehmen wird die Mängel nach Möglichkeit beheben. Die Haftung für Mängel wird durch die anwendbare Gewährleistungsfrist begrenzt – in der Regel 2 Jahre für Bauwerke. Nach Ablauf dieser Frist bestehen keine Ansprüche.

8. Haftung und Versicherung

Das Unternehmen ist für Schäden an Baustelle und Gebäude versichert. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch seine Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung von Sicherheitsmaßnahmen entstehen. Jede Partei ist für ihre Sicherheitsausstattung verantwortlich. Die Haftung des Unternehmens ist auf die Summe des Auftragswertes beschränkt.

9. Sicherheit und Unfallverhütung

Der Auftraggeber ist haftet für die Einhaltung aller Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften auf der Baustelle. Das Unternehmen setzt seine Arbeiten um, gemäß den geltenden Regelwerken (BGV, BaustellV).

10. Änderungen und Zusatzleistungen

Änderungen oder Zusatzleistungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vom Unternehmen bestätigt sind. Die daraus resultierenden Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Zeitverschiebungen durch Zusatzleistungen werden dokumentiert.

11. Kündigung

Ein bereits begonnener Auftrag kann vom Auftraggeber nur gegen Zahlung aller bis dahin erbrachten Leistungen, entstandenen Kosten und angemessener Kündigungsentschädigung beendet werden. Das Unternehmen kann den Auftrag bei Zahlungsverzug nach schriftlicher Mahnung und zweiwöchiger Frist kündigen.

12. Geheimhaltung und Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass das Unternehmen die Baustelle für Marketing-Zwecke fotografieren und Referenzen nennen darf (es sei denn, dies ist ausdrücklich ausgeschlossen). Alle Daten werden nach DSGVO geschützt und verarbeitet (siehe Datenschutzerklärung).

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist München. Alle Streitigkeiten werden zunächst durch Verhandlung beigelegt; sollte dies nicht möglich sein, ist das sachlich zuständige Gericht in München zuständig.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: März 2026
Diese AGB unterliegen deutschem Recht und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Im Einzelfall können Abweichungen vereinbart werden.

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